Das Bürgerbegehren gegen den Bau der Sallerner Regenbrücke und für den Bau der Ostumgehung nur mit Einhausung



Im März 2007 begannen die Anwohner der zukünfigen Ostumgehung mit der Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren zur Forderung des Baus nur mit Einhausung.

Am 12.04.2007 organisierte die Bürgerinitiative LOS eine Info-Veranstaltung in der Turnhalle der SG Walhalla mit Erläuterung der Folgen des Baus von Sallerner Regenbrücke und Ostumgehung.

Im Vorfeld dieser Veranstaltung trafen sich Vetreter beider Gruppierungen, um die Durchführung eines gemeinsamen Bürgerbegehrens zu diskutieren.

Bei einem Pressegespräch am 23.04.2007 stellten die Bürgerinitiativen "Lebensqualität ohne Stadtautobahn" (LOS) und "Wohngerechtes Verkehrskonzept" das gemeinsame Bürgerbegehren zur Osttangente und zur Sallerner Regenbrücke vor. Gleichzeitig wurde der Text des Bürgerbegehrens dem Wahlamt der Stadt Regensburg zur Prüfung auf Zulässigkeit übermittelt.

Am 26.04.2007 veröffentlichte die Stadt Regensburg eine Pressemitteilung, in der sie die Fragestellung des Bürgerbegehrens als unzulässig zurückweist. Diese Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Stadt Regensburg erscheint zumindest fragwürdig.

In der Begründung der Ablehnung hebt die Stadt Regensburg vor allem auf die Unzulässigkeit der Verknüpfung zweier Fragestellungen in einem Bürgerbegehren ab. Die Prüfung der Begründung durch Rechtsanwalt Dr. Troidl ergab, daß der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall in seinem Urteil vom 08.05.06 (Az 4 BV 05.756) die Zulässigkeit festgestellt hat.

Nach geringfügiger Änderung der Fragestellung wurde das Wahlamt der Stadt Regensburg erneut um Prüfung des Textes des Bürgerbegehrens gebeten. Erneut wurde die Ablehnung der Fragestellung durch die Stadt Regensburg als Pressemitteilung veröffentlicht.

In einer Sitzung am 24.05.2007 beschlossen die Vorstände der Bürgerinitiativen "Lebensqualität ohne Stadtautobahn" (LOS) und "Wohngerechtes Verkehrskonzept" nach erneuter Überarbeitung des Textes das Bürgerbegehren zu starten, ohne durch das Abwarten einer weitere Prüfung durch die Stadt Regensburg noch mehr Zeit zu verlieren.

Als Auftaktveranstaltung für die Unterschriftensammlung erfolgte eine Einladung am 31.05.2007 in den Spitalkeller. Dort wurden bereits über 100 Unterschriftenlisten verteilt.

Am 19.11.2007 wurden im Bürgerbüro Stadtmitte 7241 Unterschriften an die Stadt Regensburg übergeben. Dieser Anlaß wurde zu einer Presseinformation genutzt.

Am 13.12.2007 entschied der Stadtrat der Stadt Regensburg mehrheitlich, daß das Bürgerbegehren unzulässig ist, weil in der vorliegenden Fragestellung zwei voneinander unabhängige Fragestellungen unzulässigerweise in einem Bürgerbegehren verbunden werden.

Der Ablehungsbescheid, datiert auf den 07.01.2008 wurde der Bürgerinitiative am 09.01.2008 förmlich zugestellt. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayer. Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht werden. Die Bürgerinitiative wird die Klage fristgerecht einreichen.

Zur Unterstützung der Bürgerinitiative im Rechtsstreit mit der Stadt Regensburg und zur Vorbereitung des Bürgerentscheides im Falle eines Sieges wird zu Spenden aufgerufen:

BI LOS, Kto. 3069753, BLZ 830 944 95, EthikBank (ohne Spendenbescheinigung).

VCD-Kreisverband Regensburg, Kto. 65200, BLZ 505 300 00, Cronbank AG,
Verwendungszweck "Spende für Bürgerbegehren", bitte komplette Adresse angeben. (Spendenbescheinigung erfolgt).

Rundschau-Artikel vom 23.01.2008

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