Das Bürgerbegehren „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ wurde von der Stadtverwaltung Regensburg als unzulässig eingestuft. Die Bürgerinitiative, ein Bündnis aus über 20 Organisationen, hatte insgesamt 7.840 Unterschriften an die Stadt übergeben. Über die Einschätzung der Verwaltung wurde die BI am 27. Juli in einem persönlichen Gespräch informiert.

„Wir begrüßen, dass uns die Stadtverwaltung ihre Einschätzung in einem direkten Gespräch erläutert hat. Das ist ein respektvoller Umgang miteinander“, erklärt die Bürgerinitiative.

Aus Sicht der BI ist das Projekt Nordspange mit Sallerner Regenbrücke mit erheblichen Kosten sowie weitreichenden Auswirkungen auf Verkehr, Umwelt und Stadtentwicklung verbunden. Die Initiative verweist insbesondere auf Eingriffe in Grün- und Naherholungsflächen sowie auf Folgen für Klima, Hitzebelastung, Frischluftzufuhr, Lärm, Feinstaub und den innerstädtischen Verkehr.

Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Hitze- und Trockenperioden seien Investitionen in grüne und blaue Infrastruktur wichtiger denn je. Statt zusätzlicher Flächenversiegelung durch Asphalt und Beton brauche Regensburg Maßnahmen zur Klimaanpassung und nachhaltigen Mobilität.

Nach Auffassung der BI basiert die Planung auf überholten Annahmen und weist zudem fachliche Mängel auf. So sei beispielsweise der geplante Park-and-Ride-Platz weder zu Fuß noch mit dem Fahrrad erreichbar, obwohl der Regental-Rad- und Gehweg unmittelbar daran vorbeiführt.

Die Bürgerinitiative hält deshalb weiterhin daran fest, dass die Regensburgerinnen und Regensburger im Rahmen eines Bürgerentscheids selbst über das Projekt entscheiden können sollten.

Wolfgang Bogie, Sprecher der Bürgerinitiative, erklärt:

„Sollte die Sallerner Regenbrücke realisiert werden, wäre das eine verkehrspolitische Bankrotterklärung für die Verkehrswende in Regensburg. Das Projekt wird den städtischen Haushalt über Jahre erheblich belasten und personelle Ressourcen binden. Dadurch wird es noch schwieriger, notwendige Verbesserungen für den Radverkehr und den öffentlichen Nahverkehr umzusetzen.“

Die BI nimmt die Einschätzung der Stadtverwaltung zur Kenntnis. Wie bereits in vergleichbaren Fällen soll nun ein auf Kommunalrecht spezialisierter Rechtsanwalt die Begründung für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens prüfen.

Auf Grundlage dieser rechtlichen Bewertung wird die Bürgerinitiative entscheiden, ob sie gegen den Bescheid Klage erhebt.

„Ob das Bürgerbegehren zulässig oder unzulässig ist, sollte aus unserer Sicht fundiert und unabhängig geprüft werden. Voraussichtlich kann dies nur ein Gericht abschließend klären“, so die Bürgerinitiative.