Gute Gründe gegen den Neubau der Sallerner Regenbrücke (SRB)

  • Wir sagen NEIN zu mehr Beton, Zerschneidung, Lärm, Versiegelung, Grünverlust, Hitze und Feinstaub.
  • Wir sagen JA zu einer nachhaltigen Verkehrswende, Lebensqualität und Naturerhalt.
  • Massive Eingriffe: Das Projekt verlärmt und zerschneidet das stadtnahe Natur- und Naherholungsgebiet Regentalauen (FFH-Gebiet). Es zerstört einen artenreichen Wald mit seiner kühlenden und filternden Wirkung.
  • Alternativen: Wir sehen, dass bessere Alternativen bereits in Planung sind und dafür Geld gebraucht wird:
    • S-Bahn-ähnlicher Taktverkehr im Norden (inkl. Anbindung von Burglengenfeld)
    • Expressbuslinien & regelmäßiger ÖPNV im Landkreis
    • Durchgehende sichere Radwege zwischen Stadt und Umland
  • Wir befürchten, dass sich die kühlende Wirkung der Frischluftschneise über dem Regen in die Stadt reduziert und sich damit das Stadtklima verschlechtert.
  • Wir befürchten, dass die 4-spurige Brücke (bis 28.000 Fahrzeuge/Tag) der Beginn einer Stadtautobahn durch Regensburg bedeutet.
  • Wir befürchten, dass die horrenden Kosten von wohl über 200 Millionen Euro an vielen anderen Stellen fehlen werden und nicht zukunftsgerichtet investiert wird.
  • Wir befürchten, dass sich der Stau von der Autobahn in die Stadt verlagert und hier an vielen Tagen in der Stadt „Verkehrschaos“ herrscht – mit allen negativen Folgen auch für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger (u.a. in der Nordgaustraße und an der ALEX- und DEZ-Ampel).
  • Das Ziel des aktuellen Stadtentwicklungsplanes, den motorisierten Individualverkehr zu verringern, wird so wohl nie erreicht.
  • Wir befürchten, beim Lappersdorfer Kreisel eine verkehrliche „Verschlimmbesserung“ nach vielen Jahren Baustellenbetrieb mit allen Beeinträchtigungen. Der Kreisel wird zum „Spaghettiknoten“ mit vielen Ampeln und damit wohl noch staulastiger!
  • „Mehr Straßen bringen, über kurz oder lang, immer mehr Autoverkehr!“

FAQ

Wo finde ich die Planungsunterlagen zu diesem Projekt?

Auf der Seite der Stadt Regensburg finden Sie die Sitzungsvorlage, die den Stadträten zur Verfügung stand. Dort in den Anlagen (unten) und oben in „Vorlage -Sammeldokument“ gibt es weitere Infos.

Auf der Seite der Regierung der Oberpfalz finden Sie unter dem Punkt „Bundesstraßen 15/16“ alle planfestgestellten Unterlagen.

Welche Auswirkungen hat die Erweiterung der Nordgaustraße?

 Bewohner:innen der Nordgaustraße zwischen Ambergerstraße und Alex-Center werden mit massiven Einschnitten und Lärm zu rechnen haben.

Es wird zwar beschwichtigt, dass es eine Einhausung geben wird, die aber aus unserer Sicht ein Schildbürgerstreich ist. Diese geht nämlich nur über einen Teilbereich der Nordgaustraße (circa nach der Kurve beim Alex Center bis zur Tankstelle). Der Grund ist simpel, die Einhausung ist 399 Meter lang. Ab 400 Meter wäre es ein Tunnel und man bräuchte dementsprechende Sicherheitsmaßnahmen.

Die restliche Strecke erhält bis zu 5 Meter hohe Lärmschutzwände, die den Lärm nicht gänzlich aufhalten. Man kann sich gerne einmal zum Beispiel zum Fernsehturm stellen und hören, wie laut dort die Autobahn ist. Ähnlich wird es den Bewohner:innen am Sallerner Berg, im nördlichen Reinhausen und drumherum gehen.

Zumal der Ausbau den Regensburger Norden noch stärker durchschneidet, als jetzt schon.

Wir haben einmal versucht das zu visualisieren, da die Stadt keine eigenen Visualisierungen zustande bringt:

Visualisierung Ausbau Nordgaustraße Regensburg

Wird die Amberger Straße entlastet?

 Laut Verkehrsgutachten (das auch nicht mehr aktuell ist), soll der Verkehr in der Amberger Straße um bis zu 33 % zurückgehen. 

Allerdings ist 67  % des bisherigen Verkehrs immer noch eine enorme Lärmbelastung. Es bleiben trotzdem 15.000 Autos täglich und werden sicher im Laufe der Zeit wieder mehr.

Was viele anscheinend nicht bedenken ist, dass mit dem Ausbau des Kreisels eine Brücke von der Autobahn Richtung B16 hinzukommt, die dann die Bewohner:innen der Amberger Straße zusätzlich noch von der anderen Seite beschallen wird. 

Sie haben also zukünftig nicht nur von Osten Verkehrslärm, sondern auch von Westen. (Die rosafarbene Linie ist die Bundesstraßenbrücke)

Lärmbelastung Sallerner Regenbrücke

Viele erhoffen sich, dass wenn die Regenbrücke fertig ist, ein Durchfahrtsverbot für LKWs in der Amberger Straße kommt. Es ist mitnichten gesagt, dass das dann kommt.

Man könnte das LKW-Verbot schon längst einrichten, denn mit der Frankenstraße und der B16-Brücke mit Verlängerung über Haselbach Richtung Osttangente gibt es jetzt schon zwei Ausweichrouten für LKWs, die die Fahrzeiten zu wichtigen Fracht-HUBs wie dem Hafen nur minimal verlängern (<5 Minuten)

Was ist wenn der Pfaffensteiner Tunnel gesperrt wird?

Befürwortende des Projekts bringen als Argument gerne, dass wir die Brücke benötigen, wenn der Pfaffensteiner Tunnel wegen Renovierungsarbeiten gesperrt wird.

Das wirft Fragen auf:

Als die Brücke geplant wurde, wurde sie nicht deshalb geplant, weil irgendwann der Tunnel gesperrt wird, sondern weil man gezielt Autos in die Stadt bringen wollte. (Man erinnert sich an die Pläne einer Stadtautobahn in der Altstadt). Warum soll sie also jetzt gebaut werden, nur damit es eine mögliche Entlastung während der Renovierung des Tunnels gibt? Die auch noch nicht bewiesen ist. Außerdem sind immer mindestens zwei Spuren in einem Tunnel zur Verfügung. Also es wird nie eine Komplettsperrung geben, sondern immer mindestens eine Spur in jede Richtung zur Verfügung stehen. 

Es wird uns von Befürwortenden erzählt, dass die Brücke nicht zu mehr Verkehr führt und unsere Sorgen, dass die Nordgaustraße zur Stadtautobahn wird unbegründet sind. Aber man will sie zur Entlastung der Autobahn haben. Da gibt man doch offen zu, dass es zwangsläufig dazu führt, dass die Nordgaustraße zur Stadtautobahn wird?

Warum sollen wir hunderte Millionen Euro ausgeben, damit die Autobahn für ein paar Jahre der Renovierung entlastet wird? Es ist ja nicht die erste Baustelle, wo Autos eine kurze Strecke langsamer und einspurig auf der Autobahn fahren müssen. 

Außerdem ist überhaupt nicht garantiert, dass die Brücke vor der Renovierung des Pfaffensteiner Tunnels fertig wird. Im Worst Case wird beides gleichzeitig gebaut und das Chaos ist perfekt.

 

Was würde passieren, wenn eins der drei Teilprojekte nicht realisiert wird?

Die drei Teilprojekte – Neubau der Sallerner Regenbrücke Umbau des Lappersdorfer Kreisel und der 4-spuriger Ausbau der Nordgaustraße – hängen in der Begründung der Planrechtfertigung baulich und verkehrlich zusammen.
Wenn eines dieser Teilprojekte nicht realisiert wird, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Gesamtfunktionalität und das Ziel des Projekts.
In der Konsequenz würde das Gesamtprojekt nicht realisiert werden.

Wie lange dürfen Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt werden?

Bürgerbegehren können Unterschriften sammeln ohne Zeitbegrenzung.

Darf ein Bürgerentscheid mit einem kommunalen Thema, bei einer Kommunalwahl, mit abgestimmt werden?

Nach dem Bayerischen Wahlgesetz ist das nicht erlaubt. Ausnahmen werden nicht zugelassen. Er wäre unser zeitliches Ziel gewesen, am 8. März.2026, bei der Kommunalwahl, den Bürgerentscheid mit abstimmen zulassen.

Wie viele gültige Unterschriften muss ein Bürgerbegehren vorweisen, damit ein Bürgerentscheid stattfinden kann?

5% der wahlberechtigten Bürger (Erstwohnsitz) einer Gemeinde müssen unterschreiben, mit lesbarer Adresse und Namen. In Regensburg sind damit knapp 6000 Unterschriften notwendig.

Warum kann man nicht online, wie bei einer Petition unterschreiben?
Eine originale Unterschrift muss auf einem Antragsformular in Papierform erfolgen (Scan nicht möglich!). Auf dem Unterschriftenblatt muss u.a. die Fragestellung mit Begründung, die verantwortlichen Initiatoren und wer wahlberechtigt ist, angegeben sein.

Da das Unterschriftenblatt beidseitig bedruckt ist, verschickt die Initiative „Mobilität neu denken“ auch Unterschriftenblätter per Post, um sicher zu gehen, dass es formell richtig verwendet wird.

Warum ist das Bürgerbegehren gerade jetzt wichtig?

Seit dem 16.10.2024 besteht Baurecht für das Bauvorhaben. Alle privaten Klagen sind abgewiesen. Im übertragenen Sinne „Schon morgen können die Bagger anrollen.“

Warum dürfen betroffene Lappersdorfer Bürger*innen nicht unterschreiben?

Lappersdorf ist Landkreis Regensburg und obwohl viele Lappersdorfer direkt von dem Projekt betroffen sind, dürfen Sie nicht an einem Bürgerbegehren der Stadt Regensburg teilnehmen. Sie müssten versuchen ein eigenes Begehren oder zumindest eine politische Abstimmung auf die Beine zu stellen.

Warum richtet sich das Bürgerbegehren in erster Linie gegen den 4-spurigen Ausbau der Nordgaustraße?

Der 4-spurige Ausbau der Nordgaustraße ist auf Stadtgebiet und die Stadt ist für diesen Teil des Gesamtprojektes Bauträger. Ein Bürgerbegehren kann für kommunale Projekte eingereicht werden.
Für die anderen beiden Bauabschnitte ist der Staat Bauträger.

Wer ist wahlberechtig für dieses Bürgerbegehren bzw. darf dann beim Bürgerentscheid mit abstimmen?

Folgender Hinweis ist auf der Unterschriftenliste zu finden:
„Hinweise zur Eintragung in die Unterschriftenliste: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich in Regensburg stimmberechtigt bin, insbesondere, dass ich
• die deutsche bzw. die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitze,
• das 18.Lebensjahr vollendet habe,
• mich seit mindestens zwei Monaten in der Stadt mit dem Schwerpunkt meiner Lebensbeziehungen aufhalte (Das Antragsrecht bestimmt sich nach der melderechtlichen Hauptwohnung, es sei denn, es liegt eine gesonderte Erklärung vor, dass diese vom Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abweicht. (Die Erklärung nach §1 Abs. 4 Bürgerentscheidsatzung ist der jeweiligen Unterschriftenliste beizufügen),
• nicht durch straf- oder zivilrechtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.“
bestimmt sich nach der melderechtlichen Hauptwohnung, es sei denn, es liegt eine gesonderte Erklärung vor, dass diese vom Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abweicht. (Die Erklärung nach §1 Abs. 4 Bürgerentscheidsatzung ist der jeweiligen Unterschriftenliste beizufügen),

  • nicht durch straf- oder zivilrechtliche Entscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.“

 

Wenn genügend Unterschriften gesammelt wurden was passiert dann?

Grundlage: Satzung zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid der Stadt Regensburg
Ausschnitte ERSTER TEIL – Bürgerbegehren
§5 Einreichung
Der Bürgerantrag und das Bürgerbegehren sollen beim Bürgerzentrum der Stadt eingereicht werden. Dabei sind die Unterschriftenlisten im Original zu übergeben. Sie werden auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgegeben. Der Eingang der Unterschriftenlisten wird mit Datum und Uhrzeit vermerkt. Die vertretungsberechtigten Personen erhalten einen Empfangsnachweis.

§6 Feststellung des Quorums
(1) Nach Eingang des Bürgerbegehrens hat die Stadt unverzüglich zu prüfen, ob die Eintragungen in den Unterschriftenlisten gültig sind und ob die gemäß Art. 18a Abs. 6 Gemeindeordnung (Bürgerbegehren) notwendige Unterschriftenzahl erreicht worden ist.
Die notwendige Unterschriftenzahl sind 5% der wahlberechtigten Regensburger*innen.
Zum Beispiel an dem Stichtag 04.07.2025 wären diese 5% = 5.829 Bürger*innen laut Wahlamt gewesen.

§7 Datenschutz(1) Die Stadt wertet die Unterschriftenlisten nur insoweit aus, als dies zur Feststellung der erforderlichen Unterschriftenzahl nach § 6 notwendig ist. Haben sich beim Bürgerbegehren Bürgerinnen und Bürger in der Unterschriftenliste mit der Übernahme eines Ehrenamtes einverstanden erklärt, können die Unterschriftenlisten insoweit auch für die Bildung der Abstimmungsvorstände ausgewertet werden.
(2) Eine darüberhinausgehende Datennutzung ist unzulässig. Die persönlichen Angaben dürfen insbesondere nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Sie sind vor Einsichtnahme unbefugter Dritter zu schützen.

Ausschnitte ZWEITER TEIL – Bürgerentscheid

§17 Abstimmungstag

(1) Der Stadtrat legt den Tag der Abstimmung fest. Ist ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchzuführen, ist der Abstimmungstag innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung des Stadtrates (§ 8 Abs. 1) festzusetzen. Im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens kann der Stadtrat diese Frist um höchstens drei Monate verlängern.

• Bürgerentscheide finden an einem Sonntag statt. Die Abstimmung in den Wahllokalen dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Wird bei einem Bürgerentscheid Briefwahl möglich sein?

• Ja, Briefwahl wird auch möglich sein.

Wie viele Wahlberechtigte müssen an dem Bürgerentscheid teilnehmen.

  • Beteiligungsquorum Bürgerentscheid:

Mindestens 10 % der Wahlberechtigten müssen dem Bürgerentscheid bei der Wahl zustimmen und die Mehrheit haben. D.h. zum Beispiel an dem vorher genannten Stichtag 04.07.2025 hätten mindestens 2x 5.829 = 11.658 Bürger*innen dem Antrag von „Mobilität neu denken – ohne Sallerner Regenbrücke“ mit JA zustimmen müssen.

Hier kann man es auch nachlesen:
          https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-18a

Wenn ein Bürgerentscheid stattfindet, welche Mehrheit muss erreicht werden?

Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde,
sofern diese Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 20 v.H., bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 15 v.H., mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mindestens 10 v.H. der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

Für Regensburg gilt, mit mehr als 100.000 wahlberechtigten Einwohner:innen, mindestens 10 v.H. müssen mit JA (oder NEIN) zugestimmt haben und damit die Mehrheit erreichen.